- Abu Hanifa’s Standpunkt zum Iman – Teil.1
- Abu Hanifa’s Standpunkt zum Iman – Teil.2
- Abu Hanifa’s Standpunkt zum Iman – Teil.3
- Abu Hanifa’s Standpunkt zum Iman – Teil.4
Die Hanafitischen Gelehrten brachten zur Untermauerung ihrer Meinung viele Argumente hervor, wie u.a.:
Eines jener Argumente welche die Anhänger Abu Hanifa’s detailliert vorbrachten[1], war das Iman linguistisch Tasdiq (Bestätigung) bedeutet. Allah, gepriesen sei Er, zitiert die gesagten Wörter von Josephs Brüder an ihrem Vater: „Ma anta bi u’min lana – du wirst uns doch nicht glauben“ (Sure Yusuf, Vers.17) d.h. „Bi musaddiqin lana – du wirst uns nicht glauben.“ Manche unter den Hanafitischen Gelehrten beanspruchten zudem einen Philologischen Konsens darüber. Zusätzlich ist die Bedeutung des Wortes: Bestätigung im Herz – Tasdiq bil al-Qalb, die Verpflichtung des Menschen welche er Allah, gepriesen sei Er, schuldet. Er muss davon Überzeugt sein das der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – in allem Wahrhaftig ist, was Er von Allah, gepriesen sei Er, erhielt. Wer immer dies tut ist ein wahrer Gläubiger. Bezüglich der Verbalen Konfession (Iqrar), so ist dies lediglich eine Bedingung um im Diesseits als Muslim zu gelten; jedoch wie wir dargelegt haben ist dies nur eine von zwei Hanafitischen Meinungen. Das Gegenteil von Iman ist Kufr, was die Bedeutung von „etwas zu verleugnen (Takdhib)“ beinhaltet.
Außerdem führten sie an, dass das Herz der geometrische Ort des Iman darstellt und nicht die Handlungen oder die Zunge, wie die Worte, des Gepriesenen, bekräftigten:
“Wer Allah verleugnet, nachdem er geglaubt hat – den allein ausgenommen, der (dazu) gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Frieden findet -, auf jenen aber, die ihre Brust dem Unglauben öffnen, lastet Allahs Zorn; und ihnen wird eine strenge Strafe zuteil sein.” (Sure an-Nahl, Vers.106)
Ferner liefern sie das Argument, das falls Iman tatsächlich eine essenzielle Relation zu den Handlungen hätte, so würde der Iman in seiner Gesamtheit verloren gehen, falls dieser Zweige ausfallen würde und meinen das die Frau die ihre Monatsblutung hat, ihr Iman verfallen würde, da ein Teil des Iman wegefallen ist, nämlich die Handlungen. Imam Abu Hanifa al-Nu’am Ibn Thabit al-Kufi (gest. 150 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte selbst: „Schließlich unterscheidet sich Amal vom Iman und der Iman vom Amal. Denn des Öfteren kann es vorkommen, dass die Verpflichtung des Gläubigen (Mumin) zur Praktizierung (des Gottesdienstes) aufgehoben wird. Aber es ist dann nicht erlaubt zu sagen, der Iman ist aufgehoben, da die Praktizierung aufgehoben ist! Denn für eine Frau, die ihre Monatsblutung hat, ist die Verpflichtung zum Gebet aufgehoben. Aber wir können nicht sagen, dass für diese Frau dann auch ihr Iman aufgehoben wird. Oder man darf ihr gar deswegen – wegen der Nichtpraktizierung des Gebetes aufgrund ihrer Monatsblutung- nicht befehlen, vom Iman abzulassen. Auch wird gesagt, dass der Arme zur Zakat (Armensteuerabgabe) nicht verpflichtet ist, aber man kann nicht sagen, dass deswegen der Iman für den Armen nicht notwendig ist. Falls der Iman ein Teil der Praxis bzw. der Gottesdienstlichen Handlungen wäre, dann müsste in den Fällen, bei denen die Handlungen (fallen, auch den Fall des Iman bedingen. Aber in Wirklichkeit ist es nicht so.“[2]
Diese Argumentationskette wird entsprechend ihrer Meinung durch zahlreiche Verse belegt – denn Iman und Handlungen (Amal) werden an verschiedenen Stellen in Relation zueinander angeführt, was ein weiterer Indikator dafür ist, dass sie sich unterscheiden und kein Bestandteil des anderen ausmachen.
Imam Abu Mansur as-Samarqandi al-Maturidi (gest. 333 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – legte dieses Argument, wie folgt dar: „Allah sagt: “[...]und den, der an Allah glaubt und recht handelt, wird Er in Gärten führen, durch die Bäche fließen, worin (er) auf ewig verweilen wird. Allah hat ihm wahrlich eine treffliche Versorgung gewährt.” An dieser Stelle hat Allah die rechtschaffene Handlung (Amilus Salihat) vom Iman getrennt angeführt und die Menschen unabhängig von den Handlungen als Mu’min (Wahrhaftig Gläubigen) bezeichnet. Zudem wurde in den Vers der folgende Satz „Und den, der[…] recht handelt“, auf den Satz „der an Allah glaubt“, zurückgeführt. In der arabischen Grammatik werden lediglich die Sachen gemeinsam in Relation gesetzt, welche zueinander in differenzierter Bedeutung stehen. Demnach ist mit dem Begriff Iman in diesen Worten – ausschließlich – die Anerkenntnis der Überzeugungsinhalte aus dem Herzen heraus gemeint. Wenn man außerhalb dessen annehmen würde, dass die Handlungen zum Iman gehörten, dann müsste auch in diesem Bereich die Aufhebung (Naskh) legitim sein, so wie sie in den Urteilen bezüglich der praktischen Handlungen gegeben sind. Hingegen ist so etwas hinsichtlich der Glaubensinhalte überhaupt nicht möglich. Dies belegt das der Iman und die Handlungen zwei voneinander differenzierte Sachen sind.“[3]
Imam Mullah Ali Ibn Sultan al-Qari (gest. 1014 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – führte diese Argumentation, wie folgt aus: „[…]jedoch ist es dann nicht legitim auszusagen, dass der Iman aufgehoben ist, da die Praktizierung (Amal) aufgehoben ist! Denn für eine Frau, die ihre Menstruation hat ist die Verpflichtung zum Gebet aufgehoben. Aber wir können nicht aussagen, dass für diese Frau dann auch ihr Iman aufgehoben wird oder man darf ihr gar deswegen – wegen der Nichtpraktizierung des Gebetes aufgrund ihrer Monatsblutung – nicht befehlen, vom Iman abzulassen. Auch wird gesagt, dass der Arme zur Zakat nicht verpflichtet ist, aber man kann nicht sagen, dass deswegen der Iman für den Armen nicht notwendig ist. Im Fall dessen, wenn der Iman ein Bestandteil der Gottesdienstlichen Handlungen wäre, dann müsste in den Fällen, bei denen die Handlungen fallen, auch den Fall des Iman bedingen. In Wahrheit ist aber nicht so.“[4]
Außerdem bringen sie das Argument das der Mensch nicht aufgrund seiner Handlungen in den Iman eintritt und dies auch nimmer sich derart ereignen kann, da die wahrhafte Essenz des Iman das Herz darstellt; wodurch die Handlungen nimmer ein Bestandteil des Iman sein können, da man ansonsten auch durch die Handlung zum Gläubigen werden könnte. So integrieren sie die zu vorige Herangehensweise in ihrer Argumentation, wie die Verse, in dem es heißt:
“Und der aber, der gute Werke tut und dabei gläubig ist, wird weder Ungerechtigkeit noch Unterdrückung zu fürchten haben.” (Sure Ta’ha, Vers.112)
Welche sie in dem Sinn erläutern das ausdrücklich klargestellt wurde, das für die Ausführung einer Handlung das Vorhandensein des Iman eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, womit impliziert wird das die Handlungen kein Bestandteil des Iman sind, da das Bedingte nicht in der Bedingung enthalten sein kann.
Imam Sa’d al-Din Masud Ibn Umar al-Taftazani (gest. 792 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – fasste in kurzen aber präzisen Worten die Argumente zusammen: „Der erste Punkt ist jener, das die Handlungen einem nicht in den Iman eintreten lassen, denn wie wir zuvor schon erkannt haben ist die wahre Essenz des Iman die Bestätigung (Tasdiq) und in Folge dessen gewisse Dinge welche im Koran und der Sunnah zu uns herabgesandt worden sind. Erst einmal sind die Handlungen und der Iman in Relation gesetzt, wie in den Worten Allahs: “Wahrlich, denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun[...]” (Sure Al-Baqara, Vers.277) Und zudem ist es ziemlich gewiss das die Konjunktion der zwei gemeinsam eine Differenz zwischen ihnen bedingt[…] Zweitens ist für die Annahme einer Handlung vor Allah, der Iman eine unabdingbare Voraussetzung, wie Allah sagt: “Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist – sei es Mann oder Frau – und dabei gläubig sind.” (Sure An-Nisa, Vers.124) Und auch ist es ziemlich gewiss das die bedingte Sache nicht in die Bedingung eingeht, da es unmöglich ist eine Sache auf sich selbst zu bedingen. Drittens wird der Iman sogar von demjenigen beglaubigt der sogar einige der obligatorischen Handlungen vernachlässigt, wie in der Aussage Allahs: “Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen[...]“ (Sure al-Hugurat, Vers.9) Und es ist bereits gesagt worden das es ganz gewiss keinen realen Nachweis einer Sache gibt, ohne das was sein fundamentales Element darstellt.“[5]
Hodschatul Islam Abu Hamid Muhammad al-Ghazali (gest. 505 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte erklärend zu den oben angeführten Vers: „Diese Worte zeigen auf, dass die Handlungen etwas sind, was außerhalb des Iman sind, aber es ist nicht ein Teil davon. Da sonst die Bezugnahme auf die Handlungen, eine Wiederholung darstellen würde, die überflüssig wäre.“[6]
Die Gelehrten der Ahl al-Hadith verfassten viele Abhandlungen indem sie die Argumente der Hanafitischen Gelehrten durchleuchteten und ihre Beweisführung wiederlegten, wovon die Bücher von Abu Ubaid und Ibn Taymiyyah wohl am hervorstechendsten sind.
Bezüglich des vermeidlichen Arguments das Iman Linguistisch Tasdiq bedeutet, so sind dagegen etliche Einwände erhoben worden. Beispielsweise wurde gesagt das Iman kein Synonym von Tasdiq darstellt, wobei es in einige zusammenhängen tatsächlich Iman bedeuten kann. Ein Beleg der aufdeckt das Tasdiq nicht ein Synonym von Iman ist, ist wenn man bspw. die Aussage eines Erzählers als Wahrheitsgetreu anerkennt und folglich dann sagt: „Saddaqa-hu – Ich bestätige das du Recht hast“, aber keinesfalls würden wir: „Amanahu“, oder „Amana bihi – wir glauben an dies“, sagen, obwohl man durchaus sagen könnte: „Amana lahu – Er glaubt an seiner Aussage.“ Denn Allah, gepriesen sei Er, sagt:
“Amanau lahu Lut – Da glaubte Lot ihm.” (Sure al-Qasas, Vers.26)
(Sure Yunus, Vers.83)“Fa ma amana li Musa illa dhurriyatun Minute qawmihi – An Moses glaubten nur wenige von seinem Volk[…]“
“Yu’minu bi Allah wa yu’minu li al-mu’minin – Er glaubt an Allah und vertraut den Gläubigen und erweist denen unter euch Barmherzigkeit, die gläubig sind.” (Sure.at-Tawba, Vers.61)
Allah Differenzierte zwischen Iman Bi und Iman Li. Das Erstere wird für das geben von Information und das letztere für den Informanten verwendet. Dieser Punkt kann nicht damit gekontert werden, durch den Hinweis das es Korrekt ist zu sagen: „Ma anta bi musaddiqin lana – du wirst nicht an uns glauben“, für die Präposition Li wird es hier verwendet, um das Partizip Musaddiq zu stärken. Jeder weiß dass es manchmal verwendet wird um das Verbalsubstantiv zu stärken. Kurz gesagt, wir würden niemals sagen: „Qad amantuhu“, oder: „Saddaqtu lahu“, vielmehr sagen wir: „Amantu lahu – Ich glaube an seine Aussage“, oder: „Aqrartu lahu – Ich bezeuge seine Aussage.“ Falls jemand, über etwas Wahrnehmbares oder Unsichtbares etwas äußert, ist es gewiss grammatikalisch richtig zu zusagen: „Sadaqta“ – „Du hast Recht“, oder: „Kadhabta“ – „Du liegst Falsch.“ Wenn beispielsweise jemand sagt, dass der Himmel über uns liegt, so könnte man sagen: „Sadaqta“ – „Du hast Recht.“ Jedoch würden wir nicht den Begriff Iman verwenden, mit Ausnahme, wenn die Information etwas Verborgenes für uns ist. Es ist kein Nachteil vorhanden in den Ausspruch „Saddaqna-hu“ – „Wir bekunden, dass er Recht hat“, wie bei denjenigen der sagt: „Die Sonne Erhebt sich.“ Aber wir würden nicht sagen „Amana lahu“ – „Wir sind Überzeugt“, denn der Begriff Iman beherbergt ein Sicherheitsgefühl und Vertrauen, die nur in Kontext einer Information denkbar ist, die Unsichtbar bzw. Verborgen ist. Die Frage des Vertrauens entsteht nicht, außer es ist in Kontext mit etwas, was im Verborgenen liegt. Aus diesem Grund wird „Amana lahu“, nie im Koran oder anderswo in den Quellen angeführt, außer im Kontext von Verbogenen Sachen.
Shaykhal-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu‘l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 728 n.H.) –Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – erklärte diese Tatsache, wie folgt: „Zweitens: Auch wenn Iman Tasdiq umhüllt, ist es nicht ausschließlich Tasdiq. Eher ist es Iqrar (Bekräftigung) und Tum’aneenah (Innere Ruhe). Tasdiq ist ausschließlich auf die Information (Khabar) bezogen. Hinsichtlich des Befehls (Amr), so ist es vom Gesichtspunkt des Befehls nicht auf Tasdiq bezogen. Und die Rede Allahs setzt sich aus Seinem Befehlen und Informationen zusammen. Folglich macht die Information es nötig und verlangt Tasdiq über das worüber man informiert worden ist und der Befehl benötigt und verlangt Hingabe (Inqiyad) und Unterwerfung (Istislaam). Und dies ist eine Handlung des Herzens und was es zusammenbringt ist die Unterwerfung und Hingabe zum Befehl, selbst wenn das, was einen Befohlen wurde nicht äußerlich erfüllt wird. Demnach wenn die Information (Khabar) mit Tasdiq und der Befehl (Amr) mit Hingabe (Inqiyad) akzeptiert wird, sodann erreicht man das Fundament des Iman im Herzen. Dies ist die innere Ruhe (Tum’aneenah) und Bestätigung (Iqrar), da es von „Amn (Sicherheit)“ abgeleitet wird, was tatsächlich Qaraar (Etablierung) und Tum’aneenah (innere Ruhe) bedeutet. Dies wird nur dann erreicht wenn sich Tasdiq und Inqiyad im Herzen niederlassen.“[7]
Hinsichtlich der Aussage das Iman das Gegenteil von Takdhib[8] ist, so ist dem lediglich zu entgegnen; Iman ist nicht der Gegensatz von Takdhib, Tasdiq jedoch schon. Der Gegensatz von Iman ist Kufr, welches nicht notwendigerweise Takdhib bedeutet. Wenn man sagt: „Ich weiß das du Wahrhaftig (Sadiq) bist, aber trotz dessen werde ich dir nicht folgeleisten, eher werde ich dich bekämpfen und dich verabscheuen“, so wird man sich eines gewaltigen Unglaubens (Kufr al-Akbar) schuldig machen. Folglich ist es offensichtlich das Iman nicht nur die bloße Bestätigung (Tasdiq) ist, ebenso wie der Kufr nicht ausschließlich Takdhib ist. Kufr ist manchmal Takdhib, aber manchmal ist es mehr, wo es Opposition und Feindschaft umfasst; so besitzt der Unglauben (Kufr) hat viele Erscheinungsformen von denen Takdhib nur eine unter vielen darstellt.
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 728 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – erklärte die Formen in der, der Unglauben auftreten kann, wie folgt: „Wenn jemand Allah, den Erhabenen, Seinen Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ihn beleidigt oder ihn (Allahs Segen und Friede auf ihm), diffamiert darstellt, ist er nach dem inneren und äußerlichen Urteil in den Unglauben verfallen. Es wird nicht seinen Zustand ändern, auch wenn er dies als erlaubt oder als verboten sieht. Diese Meinung vertreten diejenigen, die den Iman als Äußerung (Qawl) und Handlung (Amal) betrachten, nämlich die Ahlu Sunnah Wal Jammah.“[9] Weiterhin sagte er: „Derjenige, der die Botschaft des Propheten nicht bestätigt, sie für Lüge erklärt, sie wegen des Hochmutes ablehnt, weil er sich seiner Gelüste unterworfen hat oder daran zweifelt, (dieser) ist ein Ungläubiger. Denn jeder, der die Botschaft des Propheten für Lüge erklärt, ist ungläubig. Derjenige, der nicht an die Botschaft des Propheten glaubt und ihn (zusätzlich) dabei nicht für einen Lügner erklärt, ist trotzdem ein Ungläubiger.“[10] Letztendlich sagte er: „Derjenige, der die Botschaft des Propheten nicht bestätigt, sie für Lüge erklärt, sie wegen des Hochmutes ablehnt, weil er sich seiner Gelüste unterworfen hat oder daran zweifelt, (dieser) ist ein Ungläubiger. Denn jeder, der die Botschaft des Propheten für Lüge erklärt, ist ungläubig. Derjenige, der nicht an die Botschaft des Propheten glaubt und ihn (zusätzlich) dabei nicht für einen Lügner erklärt, ist trotzdem ein Ungläubiger.“[11]
Imam Sadr ad-Din Abu‘l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz (gest. 792 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte dazu: „Folglich ist es offensichtlich das Iman nicht nur Tasdiq ist, genauso wie Kufr nicht nur Takdhib ist. Manchmal ist Kufr Takdhib, aber manchmal ist es mehr, wo es Opposition und Feindschaft umfasst. Anderseits ist Iman nicht ausschließlich Tasdiq, es ist mehr als das, worin es Zustimmung (Muwafaqah), Liebe (Muwalat) und Ergebenheit (Inqiyad) umfasst. Tasdiq gibt die gesamte Bedeutung von Iman nicht her.“[12] Die Verleugnung ist eine separate Kategorie des Kufr, denn jeder der den Propheten leugnet, ist ein Ungläubiger, jedoch ist nicht jeder Ungläubiger ein Leugner. So befahl Allah, gepriesen sei Er, dem Teufel (Iblis) sich vor Adam – Friede sei auf ihm – niederzuwerfen, wobei er sich von Seinem Befehl abwandte und dadurch hochmütig und schließlich Ungläubig wurde. Denn genau dieser Unglaube hinderte ihn daran, die Niederwerfung zu Adam zu verrichten, wodurch er aber kein Takdhib begann, denn bei Allah, den Gewaltigen, Iblis kannte Seinen Schöpfer besser als wir, er sprach mit Ihm und nahm Direkte Befehle entgegen und die Rede Allahs Bezeugt das er Seinen Schöpfer kannte und auch anerkannte:
“Oh Mein Herr, gewähre mir Aufschub bis zum Tage, an dem sie auferweckt werden.” (Sure al-Higr, Vers.36)
Bezüglich der Aussage das im Koran zwischen den gottesdienstlichen Handlungen und den Iman unterschied wird, so werden wir diese Thematik in einem separaten Artikel umfassend durchleuchten, welcher ausschließlich „die Relation und Differenz zwischen Iman und Islam“ behandelt. So begnügen wir uns zum jetzigen Zeitpunkt mit den Worten Ibn Taymiyyah’s (gest. 728 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – worin er zum diesen Sachverhalt folgendes ausführte: „Was ihre Aussage betrifft, dass Allah zwischen dem Iman und den Handlungen an vielen Stellen unterschieden hat, so ist dies wahr. Und wir haben festgestellt, dass wenn der Iman uneingeschränkt erwähnt wird, dann haben Allah und Sein Gesandter – Allahs Segen und Friede auf ihm – damit auch die Taten meinen, zu denen (man) aufgefordert wurde. Und manchmal wird dieser (der Iman) zusammen mit den Taten erwähnt[...] Und dies, weil das Fundament (Asl) des Iman das ist, was im Herzen ist. Und die offenkundigen Taten sind Folgebedingungen (Lazim) dafür. Denn die Existenz des Pflicht-Iman im Herzen mit der Nichtexistenz aller Taten der Gliedmaßen ist unvorstellbar.[…] Vielmehr gehören die Taten ursprünglich nicht zum Iman. Denn das Fundament des Iman ist das, was im Herzen ist. Allerdings sind sie [die Handlungen] Folgebedingungen dessen. Und wer sie nicht tut, dessen Iman ist verschwunden, denn das Verschwinden der Folgebedingung erfordert das Verschwinden des Bedingten.[…] Denn das, was im Herzen ist, bedingt folglich die offenkundige Tat. Und das Verschwinden der Folgebedingung verweist auf das Verschwinden des Bedingten.“[13]
Wer sich darüber im Detail informieren will, sollte sich „Kitab al-Iman“ von Shaykh al-Islam zulegen.
[1] In einigen Details unterscheiden sich die Anhänger von ihrem Gründer Abu Hanifa, weshalb diese Darlegung nur zum Zweck eines Allgemeinen Bildes zur Argumentationskette der Hanafitischen Rechtschule aufzeigen soll und nicht unbedingt die Beweisführung oder Meinung Abu Hanifa’s darlegt
[2] Ali al-Qari: Sharh al-Fiqh al-Akbar, S.216
[3] Aqa’id al-Risala, S.22
[4] Sharh al-Fiqh al-Akbar, S.216
[5] Sharh al-Aqida al-Nasafiyyah, S.120 [Englische Edition]
[6] Ihya Ulum al-Din, Kitab al-Qaw’id al-Aqa’id, Kapitel. Iman und Islam
[7] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.966
[8] Durch falsche Darstellung oder etwas von den Zeichen Allahs verleugnen
[9] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.52
[10] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:315, 20:87
[11] Al-Majmoo al-Fatawa, 12:335
[12] Sharh al-Aqida at-Tahawiyyah, S.290 [Englische Edition]
[13] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:198, 202, 294