Die Khawārij, Mu’tazila, Jahmiyyah und Murji’ah, was die Karrāmiyyah und andere Untergruppierungen einschließt, sagen, dass Imān und Heuchelei (Nifāq) nicht zusammen zur selben Zeit im selben Diener Allahs aufgefunden werden können. Manche von ihnen beanspruchen einen Konsens darauf, wie Abu al-Ḥassan. Aber damit irren sie sich und stehen dem Buch, der Sunnah und der Tradition der Prophetengefährten und ihren Nachfolgern als auch den gesunden Verstand entgegen. Dazu kommt, dass die Khawārij und die Mu’tazila diese verwerfliche Meinung verallgemeinert haben, indem sie behaupteten, dass eine Person nicht beides haben kann: Gehorsamkeit, der die Belohnung verdient, und Ungehorsamkeit , der die Strafe simultan/parallel dazu verdient. Er kann nicht für einige Charakteristika gelobt und für andere verurteilt werden, oder geliebt durch eine und verdammt durch andere. Sie können sich nicht vorstellen, dass dieselbe Person sowohl in die Hölle und das Paradies eintreten kann. So meinen sie, wer das eine betritt, wird nicht das andere betreten, weshalb sie die Möglichkeit negieren von der Hölle rauszukommen oder die Fürsprache des Propheten zu erhalten für jene, welche die Hölle verdienen. (In dieser Angelegenheit widersprechen sie den Aussagen des Propheten bezüglich seiner Fürsprache.) Es wird gesagt, dass die gewaltige Mehrheit der Murji’ah mit ihnen übereinstimmen; wobei sie (also die Murji’ah) sagen, dass die großen Sünder das Paradies betreten und nicht das Feuer betreten (und somit auch die Fürsprache negieren).
Die orthodoxe muslimische Gemeinschaft, die Prophetengefährten, ihre Nachfolger, die islamischen Gruppen wie die Leute des ḥadith, muslimische Juristen und Theologen von den Gruppen der Murji’ah und Karrāmiyyah, Kullābiten, Asha’irah und Shī’iten (sowohl von den Murji’ah als auch nicht) sagen, dads jemand eventuell in der Hölle von Allah bestraft wird und dann wird ihm erlaubt ins Paradies einzutreten, wie die autorisierten ḥadithe eindeutig indizieren. All diese Gruppen waren sich über die Bestimmung jeder Person einig, welche sündige Taten begeht, wofür er es verdient bestraft zu werden, und rechtschaffene Taten tut, für die er das Paradies verdient. Jedoch disputierten diese Gruppen darüber, wie er bezeichnet werden sollte. So sagen z.B. die Murji’ah (ob von den Jahmiyyah oder nicht), dass er ein vollkommener Gläubiger ist, dies, weil sie den Iman als bloße Akzeptanz oder Glauben definierten, ohne Taten. Wobei die orthodoxe muslimische Gemeinschaft sagt, dass er nicht ein vollkommener Gläubiger ist; andernfalls würde er bestraft werden. Ihm fehlt es auch an Birr (Frömmigkeit) und Taqwā (Gottesfurcht), also wie kann er als Gläubiger (Mu’min) bezeichnet werden? Darüber gibt es zwei verschiedene Standpunkte. Die korrekte davon ist: Falls die Sache mit der Freilassung eines Sklaven als Sühne für die Sünde zu tun hat, dann ist er ein Gläubiger. Die Antwort ist dieselbe wenn jemand fragt, ob er in der Ansprache zu den Gläubigen enthalten ist.
Jedoch wenn jemand fragt wie er im Jenseits beurteilt wird, so wird gesagt, dass solch eine Person nicht unter jenen Gläubigen ist, denen das Paradies versprochen ist. Nichtsdestotrotz hat er auch Imān, welches ihm davor verhütet auf ewig in der Hölle zu verweilen und durch die Tugend seines Imān später im Paradies eintreten kann; falls Allah ihm nicht vergeben hat wird er im Feuer bestraft. Deshalb haben manche gesagt, dass er ein Gläubiger wegen seines Imān ist und ein Sünder wegen seiner großen Sünden ist; oder er als unvollkommener Gläubiger betrachtet wird. Jene orthodoxen Muslime und Mu’tazila, welche ihm nicht als Gläubigen bezeichnen (wobei die Ahlu Sunnah der Ansicht der Mu’tazila widerspricht, denn er hat die Essenz des Iman, womit er ins Paradies eintreten wird) meinen, dass jemand als Sünder zu bezeichnen ihm als Gläubigen zu bezeichnen ausschließt. Allah sagt: Wie schlimm ist die Bezeichnung “Frevel” nach (der Bezeichnung) “Glaube”![…] (Sure al-Hugurat, Vers.11); und Er sagt auch: Ist denn jemand, der gläubig (Mu’min) ist, wie jemand, der ein Frevler (Fasiq) ist? Sie sind nicht gleich(zustellen). (Sure as-Sagda, Vers.18) Und die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Die Beschimpfung des Muslim ist Frevel und gegen ihn zu kämpfen ist Kufr.“
Auf dieser Grundlage habe einige Menschen einen Grad des Unglaubens und einige auch ein Grad des Imān. Demgemäß bezeichnete unser Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – einige Sünden als Unglauben, auch wenn der Sünder mehr als ein Gewicht an Atom an Iman hat, weswegen er nicht ewig im Feuer verweilen wird. Wie der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Beschimpfung des Muslim ist Frevel und gegen ihn zu kämpfen ist Kufr“, auch sagte er: „Kehrt nach mir nicht zum Kufr zurück, die einen von euch schlagen die Hälse der anderen (kämpfen gegen die anderen).“ Dies wird natürlich in vielen Aussprüchen des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – gefunden. Wie z.B. in seiner Ḥujjat al-Wadā‘ (Abschieds Pilgerfahrt): er bezeichnete (darin) Muslime, welche sich gegenseitig ohne einen guten Grund bekämpfen, als Ungläubige und er bezeichnete diese Art des Handeln Unglauben. Allah sagt: Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kämpft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allahs Befehl zurückkehrt. Wenn sie zurückkehrt, dann stiftet Frieden zwischen ihnen nach Gerechtigkeit und handelt dabei gerecht. Allah liebt ja die Gerechten. Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass ihr Erbarmen finden möget. (Sure al-Hugurat, Vers.9-10) So machte Er deutlich, dass sie nicht vollkommen aufhören Gläubige zu sein. Doch hatten sie die Art des Unglaubens, welches die Gefährten als geringen Unglauben bezeichneten. Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wer zu seinem Bruder sagt, du Ungläubiger, so fällt dies auf einen von beiden zurück.“ Falls einer von ihnen (dadurch) komplett ungläubig werden würde, so würde er nicht länger sein Bruder sein. Denn, die hier beschriebe Situation seines Unglaubens ist die Art, welche ihm nicht aus dem Islam ausschließt.
Ähnlich der vertrauenswürdige ḥadith, welcher besagt: „Jeder, der sich wissentlich jemand anderem zuschreibt als seinem Vater, macht sich des Unglauben schuldig.“ In einem anderen ḥadith heißt es: „Wer seine Familien Abstammung leugnet, selbst wenn er ein Mann von keiner bedeutende Rolle ist, ist ein Ungläubiger.“
Und unter den Worten des Qur’ān, welche später abrogiert wurden, lesen wir: „Sprechet euch nicht los von euren Vätern und wer sich dann von seinem Vater losspricht, der ist dem Unglauben verfallen; denn die Rechte der Eltern (über ihre Kinder) gehen Hand in Hand mit dem Rechten Allahs (über seine Diener).“ So sagt Allah: Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.” (Sure Luqman, Vers.14) Und Er sagt auch: Und dein Herr hat bestimmt, daß ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt[…] (Sure al-Isra, Vers.23) Der Vater ist die Quelle der Erschaffung seines Sohn, während der Sohn derjenige ist welcher dem Nutzen erworben hat. Allah sagt auch: Was nützt ihm sein Besitz und das, was er erworben (d.h. sein Sohn) hat? (Sure al-Masad, Vers.2) Undankbarkeit gegenüber den Eltern ist eine Art des Unglaubens gegenüber Allah, denn dies ist die Undankbarkeit gegenüber dem Menschen aus dem Sein Herr ihm erschuf, was bedeutet, dass er undankbar gegenüber Allah für das Erschaffen von ihm ist. Und in der Sprache jener, die zuvor kamen, wird der Herr als ein Vater beschrieben. Folglich hat solch eine Person in dieser Hinsicht seine Undankbarkeit gegenüber Allah gezeigt; wobei er nicht gleich jemanden ist, welcher gänzlich Allah ablehnt. Im Folgenden werden wir, so Allah will, über die anderen berichteten aḥadīth sprechen.
Quelle: Kitab al-Iman, Ahmad Ibn Taymiyyah, Malaysian Edition 2009, Islamic Book Trust